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Fusionsverhandlungen der Samtgemeinde Bevensen

03. Juli 2010 0 Kommentare

Die Samtgemeinde Bevensen nimmt Fusionsverhandlungen mit der Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf und der Gemeinde Bienenbüttel auf

 Die Samtgemeinde Bevensen kooperiert seit einigen Jahren intensiv mit der Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf und der Gemeinde Bienenbüttel. In den Sitzungen  der Samtgemeindeausschüsse der Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf und der Samtgemeinde Bevensen mit dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bienenbüttel wurde der einvernehmliche Wunsch der Politik geäußert, die Möglichkeiten weitergehender Kooperationen der drei Gebietskörperschaf¬ten intensiv zu untersuchen. 

Alle drei Kommunen haben daraufhin die Firma real-plan Hester-berg GmbH & Co.KG, Essen, beauftragt, eine Stellenbewertung, eine Organisations- und eine Kooperationsuntersuchung durchzuführen. Die Organisationsuntersuchung für den Bereich der Samtgemeinde Bevensen steht kurz vor dem Abschluss.

Seit der Willensbekundung der beiden Samtgemeindeausschüsse und des Verwaltungsaus¬schusses zu weitergehenden Kooperationen wurde die Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Feldern bereits intensiviert: Freibäder Ebstorf und Bad Bevensen, Vollstreckung von Kassenforderungen in Ebstorf, Betrieb der Abwasseranlage in Bienenbüttel. Ein Konzept zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtes in Bad Bevensen ist umsetzungs¬reif. Weitere Kooperationsfelder werden aus der Untersuchung der Firma real-plan erwartet.
 
Aus den in der Presse veröffentlichten Fusionsgesprächen der Samtgemeinde Altes Amt Ebs¬torf mit der Samtgemeinde Suderburg kam aus der Politik der Wunsch nach einer erneuten Sit¬zung der Samtgemeindeausschüsse und des Verwaltungsausschusses. Ergebnis dier erneuten Sitzungen ist, dass die bisherigen Kooperationsgesprä¬che nun mit dem Ziel einer Fusion der beiden Samtgemeinden Altes Amt Ebstorf und Bevensen mit der Gemeinde Bienenbüttel weitergeführt werden sollen. Zu diesem Zweck wurden zwei gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet, die die Grundlagen für eine Fusionsentscheidung der Räte erarbeiten sollen. 
 
Hintergrund der in vielen Gemeinden des Landes Niedersachsen diskutierten Strukturveränderungen ist die gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der Niedersächsischen Kommunen (Zukunftsvertrag) vom 17.12.2009 (siehe Anlage). 
 
Dieser Zukunftsvertrag regelt, dass zur nachhaltigen Verbesserung der Haus¬halte Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der ausge¬laufenen Liquiditätskredite in Höhe bis zu 75% freigestellt werden (Entschuldungshilfe). Dies wird sichergestellt durch eine individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land und der betreffenden Kommune (Entschuldungsvertrag) sowie einer kommunalhaushaltsrechtlichen Regelung, in der festgelegt wird, dass die Gesamthöhe der zu erbringenden Entschuldungshilfe bei den kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungen als geleistet gilt. 
 
In den Genuss einer entsprechenden Hilfe sollen insbesondere diejenigen strukturschwachen Kommunen kommen, die zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung Fusionen mit anderen Gebietskörperschaften oder die Umwandlung von einer Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde anstreben, soweit dieses zur finanziellen Gesundung beiträgt und erforderlich ist. In dem Entschuldungsvertrag ist insbesondere die nachhaltige Wirkung einer entsprechenden Entschuldung sicher zu stellen. Die Zugriffsfrist einer Kommune auf eine entsprechende Entschuldungshilfe endet am 31.10.2011. Im Falle einer Fusion oder Umwandlung müssen entsprechende Organbeschlüsse bis zu diesem Zeitpunkt gefasst worden sein.
 
Der Zukunftsvertrag bietet mit der dargestellten Entschuldungshilfe die einmalige Chance, die Handlungsfähigkeit der Samtgemeinde Bevensen und ihrer Mitgliedsgemeinden nachhaltig zu verbessern. Zur Festlegung der Entschuldungshilfe wird eine Gesamtbilanz erstellt, d.h. auch die Kassenkredite der Mitgliedsgemeinden werden berücksichtigt. Zusätzlich zur Entschul¬dungshilfe aus dem Zukunftsvertrag brächte eine Fusion der drei Gebietskörperschaften der Samtgemeinde Bevensen einen erheblichen Vorteil bei den Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Durch die sog. „Einwohnerveredelung" erhielte die Samtgemeinde Bevensen jährlich ca. 600.000,00 € zusätzlich, wovon allerdings die Hälfte durch eine erhöhte Kreisumlage abgeschöpft würde.
 
Die Mitglieder der beiden Samtgemeindeausschüsse und des Verwaltungsausschusses haben in der Sitzung am 10.05.2010, an der auch ein Vertreter der Regierungsvertretung Lüneburg teilnahm, einhellig zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Fusion mit dem Ziel der Gewährung der Entschuldungshilfe wünschen. In Anbetracht des durch den Zukunftsvertrag vorgegebenen engen Zeitrahmens sollten die Verhandlungen und die Grundsatzbeschlüsse der Mitgliedsge¬meinden forciert werden. Bereits in einer Dienstbesprechung am 27.04.2010 haben die Bür¬germeister der Mitgliedsgemeinden vorbehaltlich der Entscheidung der Räte ihre grundsätzliche Zustimmung zu Fusionsverhandlungen erklärt.
Um alle Vorteile aus dem Zukunftsvertrag und den erhöhten Schlüsselzuweisungen ausschöp¬fen zu können wäre die Umsetzung der Fusion zum Beginn der nächsten Wahlperiode am 01.11.2011 der geeigneteste Zeitpunkt. Aufgrund der formalen Entscheidungsschritte bestün¬de, wenn man den optimalen Fusionszeitpunkt anstreben würde, ein sehr enges Zeitfenster. Die Regierungsvertretung hat nach Rücksprache mit dem Kommunalrechtsreferat im Innenmi¬nisterium mitgeteilt, dass der 31.08.2010 zur Antragsstellung beim Innenministerium noch aus¬reichend wäre, wenn dann aussagekräftige Unterlagen über die Ziele der Fusion, zu den haus¬haltswirtschaftlichen Auswirkungen und die Samtgemeinderatsbeschlüsse einschließlich der Gemeinde Bienenbüttel vorlägen.
 Möglichst sollen aber auch die Mitgliedsgemeinden beschlos¬sen und der Landkreis Uelzen seine Stellungsnahme zum Antrag formuliert haben. Das hieße, es dürften keinerlei Rückfragen/Unklarheiten mehr bestehen, damit unmittelbar mit der Erstel¬lung der Verordnung durch das Innenministerium begonnen werden kann. Im Oktober 2010 müsste dann die Anhörung der Mitgliedsgemeinden und der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden, damit sicher noch vor dem 31.12.2010 die Verordnung erlassen werden kann. Die Verhandlungen zum Abschluss des Entschuldungshilfevertrages mit dem Land Nie¬dersachsen müssten kurzfristig begonnen werden, sobald eine Haushaltsprognose zusammen¬gestellt ist. Hierzu müsste dargestellt werden, wie sich die Haushaltsentwicklung - Ergebnis¬haushalt - (bzw. das Defizit) der drei fusionsbereiten Kommunen in den nächsten Jahren entwi¬ckeln würde (ausgehend von Basis 2009 - Liquiditätskredite per 31.12.2009) und wie sich die  Entwicklung im Finanzplanungszeitraum 2012 zeigt.
 
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Zukunftsvertrag PDF 100 KB


 

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